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Winterauftakt: Heiße Quellen & weiße Pisten
Starten Sie mit vollem Schwung in die Skisaison in Gastein!
Ab 3 Übernachtungen in Ihrer Wunschunterkunft.
Ein 3-Tages-Skipass für die ersten Abfahrten der Saison auf perfekt präparierten Pisten. Erleben Sie den Zauber des frühen Winters, wenn der frische Pulverschnee die Berge überzieht und die Skigebiete ihre Lifte wieder in Betrieb nehmen. Klare, kühle Luft, beste Schneeverhältnisse und die Vorfreude auf die ersten Schwünge machen den Saisonstart zu einem besonderen Erlebnis.
Und nach einem Tag auf der Piste wartet das wohlverdiente Gasteiner Après-Ski der entspannten Art: pure Erholung in einer der Gasteiner Thermen. Gönnen Sie sich nach den ersten Abfahrten der Saison eine Auszeit mit einem 4-stündigen Eintritt in die Alpentherme Gastein oder die Felsentherme Bad Gastein. Skispaß, Wintergefühl & Thermen-Wellness – so beginnt der Winter in Gastein!
Information über den Reiseveranstalter - Winterauftakt: Heiße Quellen & weiße Pisten
Reiseveranstalter:
Gasteinertal Tourismus GmbH
Gasteiner Bundesstraße 367 5630 Bad Hofgastein, AT
Telefon: +43 6432 3393 0
E-Mail: info@gastein.com
Insolvenzversicherung:
Europäische Reiseversicherung
Kratochwjlestraße 4 1220 Wien, AT
Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Gasteinertal Tourismus GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Gasteinertal Tourismus GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtline (EU) 2015/2302
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form:
www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe