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Stellen Sie sich jetzt Ihren Traumurlaub zusammen!
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Genießen Sie das pure Leben in Gastein. Vom Snowboard-Weltcup über Yogatage und Kulturveranstaltungen bis hin zu traditionellen Volksfesten - das ist das Leben in Gastein!
In Gastein herrscht das ganze Jahr über volles Leben mit einzigartigen Veranstaltungen. Das Salzburgerland ist für seine sportlichen Großevents ebenso bekannt wie für seine renommierten Kultur- und Musikfestivals, entspannende Yogatage und traditionelle Veranstaltungen wie der Bauernherbst, die einen Einblick in die Tradition des Tales bieten. Es spielt keine Rolle, zu welcher Jahreszeit Sie Ihren Urlaub in Gastein verbringen - hier werden Sie das ganze Jahr unvergessliche Events im Veranstaltungskalender finden. Kommen Sie und entdecken Sie alle Möglichkeiten eines Urlaubs in Gastein!
Ihre Sicherheit und Gesundheit stehen beim Event und am Veranstaltungsort an oberster Stelle. Damit Sie sich in Zeiten wie diesen bei den Veranstaltungen in Gastein sicher fühlen, haben wir hier alle häufig gestellten Fragen im Hinblick auf COVID-19 zusammengefasst.
Bitte halten Sie folgende wichtige Hygienemaßnahmen ein:
Bei vielen Veranstaltungen in Gastein besteht aufgrund der begrenzten Sitzplätze die Möglichkeit, einen Sitzplatz zu reservieren. Informieren Sie sich bitte beim jeweiligen Veranstalter über die Möglichkeiten bei den Veranstaltungen. Die Reservierung für Veranstaltungen erlischt 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn, wenn Sie nicht erscheinen.
Persönlicher Gesundheitszustand:
Um Menschenansammlungen zu vermeiden, werden die Einlässe zu Veranstaltungen schon früher geöffnet (meist eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn). Die genauen Zeiten erfahren Sie beim jeweiligen Veranstalter. Wenn es die räumlichen Gegebenheiten erlauben, stehen für den Besuch einer Veranstaltung mehrere Eingänge zur Verfügung.
Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Plätzen ist ein Abstand von mindestens 1 Meter gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besucher-/Besucherinnengruppe angehören, einzuhalten. (Unter Besucher-/Besucherinnengruppe ist zu verstehen: maximal 4 Erwachsene zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.) Die Veranstaltungen sind in geschlossenen Räumen aktuell auf 1500 Personen und im Freien auf 3000 Personen beschränkt.
Dokumentation der Besucher zur Nachverfolgung beim Auftreten von Covid-19-Infektionen: Die zugewiesenen Plätze müssen werden entweder durch ein Ticketsystem den Personen mit Namen und Telefonnummer zugeordnet oder es wird eine Anwesenheitsliste pro Reihe oder Block mit Namen und Telefonnummer durchgegeben. Die Registrierung ist verpflichtend, um bei ev. Auftreten einer Covid-19-Erkrankung die betroffenen Personen zu informieren und das Contact-Tracing zu erleichtern.
Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Plätze ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Wer welchen Sitzplatz eingenommen hat, soll/muss registriert werden (Name, Telefonnummer). Weiters ist in geschlossenen Räumen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
In geschlossenen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kann der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden, muss der Mund-Nasen-Schutz auch während der Veranstaltung getragen werden.
Sollte bei einem Besucher eine Corona-Infizierung auftreten, können im Verdachtsfall alle BesucherInnen umgehend vom Veranstalter kontaktiert werden.
Von Seiten der Landessanitätsdirektion wird dringend empfohlen die Kontaktdaten der Besucher/innen zu erfassen und diese 28 Tage nach der Veranstaltung aufzubewahren. Nach vier Wochen müssen die Kontaktdaten aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet werden. Dabei handelt es sich um eine gerechtfertigte Datenverarbeitung nach Art.6 Abs. 1 lit f DSGVO, da diese zum Gesundheitsschutz der Kontaktpersonen dient.
Sollten Sie nach dem Besuch einer Veranstaltung Symptome einer Corona-Erkrankung verspüren, informieren Sie bitte den jeweiligen Veranstalter umgehend und nehmen Sie Kontakt mit einem Arzt auf. Der Veranstalter kontaktiert im Verdachtsfall alle BesucherInnen umgehend.