Küchenhilfskraft im Seniorenheim

ab 01. August 2024

Die Marktgemeinde Bad Hofgastein besetzt folgende Planstelle ab 01. August 2024:



Küchenhilfskraft

im Seniorenheim


mit einem Beschäftigungsausmaß von 50 % (20 Wochenstunden)


Neben den allgemeinen Anstellungserfordernissen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2001 idgF. ist im Seniorenwohnheim ein Turnusdienst zu verrichten und gelten folgende Aufnahmeerfordernisse:


• Abgeschlossene Berufsausbildung

• EU-BürgerIn

• Beachtung der hygienischen Vorschriften

• Teamfähigkeit und Flexibilität

• Positive Einstellung zu Seniorinnen und Senioren

• Bei männlichen Bewerbern abgeschlossener Präsenz- oder Zivildienst


Zu Ihren Aufgaben zählen:


• Allgemeine Hilfstätigkeiten in der Küche

• Vormittags- und Nachmittagsdienste

• Abwaschdienste in Vertretung bei Urlaub oder Krankenstand

• Einhaltung der Hygienerichtlinie (Reinigungsarbeiten)



Die Besoldung erfolgt nach den Vorgaben des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2001, LGBl Nr 17/2002 idgF. Die Einstufung ist abhängig von den bisherigen Vordienstzeiten.


Hinweis: die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetztes, LGBl Nr 31/2006 idgF.


Bewerbungsschreiben mit den zu den Anstellungserfordernissen notwendigen Beilagen (lückenloser Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen Berufstätigkeit, Urkunden, Zeugnissen, Strafregisterbescheinigung, Lichtbild etc.) sind bis 15. Mai 2024 an die Marktgemeinde Bad Hofgastein, z.Hd. Herrn Amtsleiter Mag. Wolfgang Schnöll zu richten.


Nähere Informationen erhalten Sie bei der Heimleitung, Herrn Gernot Sturm unter

Tel: 06432/6164-391 oder seniorenheim@bad-hofgastein.salzburg.at



Der Bürgermeister

Markus Viehauser

Infos zum Betrieb

Marktgemeinde Bad Hofgastein
5630 Bad Hofgastein