Kindergartenpädagogin mit Leitungsfunktion und/oder Kindergartenpädagogin m/w/d

ab 01. August 2024 bzw. nach Vereinbarung

Die Marktgemeinde Bad Hofgastein besetzt ab 01. August 2024 bzw. nach Vereinbarung die Planstelle als



Kindergartenpädagogin mit Leitungsfunktion

und/oder

Kindergartenpädagogin m/w/d


Vollzeit




Neben den allgemeinen Anstellungserfordernissen des Gemeinde-Vertragsbedienstetetengesetzes gelten folgende Aufnahmeerfordernisse:


 abgeschlossene Berufsausbildung als Kindergartenpädagoge/in

 EU-Bürger/in

 Gewissenhaftes Arbeiten, Teamfähigkeit und Flexibilität

 Bei männlichen Bewerbern abgeleitsteter Präsenz- oder Zivildienst

 Nachweis einer aktuellen Strafregisterbescheinigung

 Ausbildung zur/zum KindergartenleiterIn von Vorteil



Die Besoldung erfolgt nach den Vorgaben des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001,

LGBl Nr 17/2002 idgF.; Einstufung und Entlohnung abhängig von der Ausbildung und den bisherigen Vordienstzeiten.


Hinweis: die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetztes, LGBl Nr 31/2006 idgF.


Bewerbungsschreiben mit den zu den Anstellungserfordernissen notwendigen Beilagen

(lückenloser Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen Berufstätigkeit, Versicherungsdatenauszug, Urkunden, Zeugnissen, Strafregisterbescheinigung, Lichtbild etc.) sind bis spätestens 31. Mai 2024 an die Marktgemeinde Bad Hofgastein, z.Hd. Herrn Amtsleiter Mag. Wolfgang Schnöll, zu richten.


Der Bürgermeister:

Markus Viehauser

Infos zum Betrieb

Marktgemeinde Bad Hofgastein
5630 Bad Hofgastein