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Ein sicherer Winter in der Gesundheitsregion Gastein
Verständlicherweise wirft der Winterurlaub in diesem Jahr viele Fragen auf, wir versuchen im Folgenden viele Antworten vorweg zu nehmen. Natürlich stehen wir Ihnen für all Ihre Anliegen auch persönlich zur Verfügung.
Stand: 19.1.2021
Aktuell gilt bei der Einreise nach Österreich aus Risikogebieten eine 10-tägige Quarantänepflicht. Als Risikogebiet gelten derzeit fast alle Länder. Zusätzlich müssen sich sämtliche Personen vor der Einreise nach Österreich über das elektronische Formular registrieren. Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass nicht nur die österreichischen Bestimmungen für Sie relevant sind, sondern auch die Regelungen des Heimatlandes für die Rückreise.
Für alle Buchungen im Winter 2021 bieten wir das "Flexi Storno". Alle teilnehmenden Partner bieten eine kostenlose Stornomöglichkeit von 14 Tagen oder weniger vor Anresie an.
Sollten folgende Situationen eintreten, können Sie natürlich bis zum Anreisetag kostenfrei stornieren:
Aufgrund der aktuellen Verordnung sind die Alpentherme und die Felsentherme derzeit geschlossen!
Mit der Contact Tracing App "STOPP CORONA" des Österreichischen Roten Kreuzes helfen Sie dabei die Ausbreitung des Coronavirus zu bekämpfen. Es wird empfohlen diese zu verwenden. Hier geht es zum Download.
Sollten Sie COVID-19-Syptome verspüren:
Über die aktuelle Lage in Österreich und die Ausbreitung des Coronavirus in der Welt informiert das österreichische Gesundheitsministerium fortlaufend auf seiner Website. Umfassende Neuigkeiten werden auch auf nachfolgenden Seiten zur Verfügung gestellt:
Aufgrund der aktuellen Verordnung sind Gastronomiebetriebe in Österreich aktuell geschlossen!
Für die Betriebe in Gastein steht in diesem besonderen Winter die Sicherheit der Gäste, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Einheimischen an oberster Stelle. Um über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus noch zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wurde unter anderem für die Gastronomie ein umfassendes Sicherheitskonzept erarbeitet. Betriebe, die sich diesen außerordentlichen Sicherheitsstandards verschreiben, werden mit dem regionalen Gütesiegel „Safe Gastein“ ausgezeichnet. Zu den zusätzlich durchgeführten Maßnahmen zählen beispielsweise
Welche zusätzlichen Maßnahmen im konkreten für die „Safe Gastein“-Partner gelten, finden Sie hier.
Après Ski wird es in der bisher bekannten Form nicht geben. Speisen und Getränke dürfen nicht neben der Ausgabestelle und nur im Sitzen konsumiert werden. Hintergrundmusik wird auf Zimmerlautstärke reduziert.
Aufgrund der aktuellen Verordnung sind alle Hotels & Beherbergungsbetriebe in Österreich aktuell geschlossen!
Für die Betriebe in Gastein steht in diesem besonderen Winter die Sicherheit der Gäste, Mitarbeiter und Einheimischen an oberster Stelle. Um über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus noch zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wurde unter anderem für die Hotellerie und Beherbergungsbetriebe ein umfassendes Sicherheitskonzept ausgearbeitet. Betriebe, die sich diesen außerordentlichen Sicherheitsstandards verschreiben, werden mit dem regionalen Gütesiegel „Safe Partner Gastein“ ausgezeichnet. Zu den zusätzlich durchgeführten Maßnahmen zählen beispielsweise
Welche zusätzlichen Maßnahmen im konkreten für die „Safe Partner Gastein“ gelten, finden Sie hier.
Ja.
Diesbezüglich gibt es keine Beschränkungen.
Grundsätzlich müssen sich natürlich alle Betriebe in Österreich an die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften halten. Betriebe, die am Testprogramm der Bundesregierung teilnehmen, können außerdem das Siegel „Sichere Gastfreundschaft“ führen. Teilnehmende Betriebe verpflichten sich zur Einhaltung von diversen Sicherheitskriterien. Vor allem lassen sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Gästekontakt regelmäßig auf COVID-19 testen. Im Rahmen der Initiative Sichere Gastfreundschaft der Bundesregierung können Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter testen lassen.
Die Bergbahnen in Gastein sind geöffnet. Alle Informationen zu den aktuell geöffneten Anlagen und Pisten finden Sie hier.
Ja, Sie haben die Möglichkeit ihr Skiticket direkt hier im Onlineshop zu bestellen.
Nein, eine Vorreservierung eines Skitickets ist nicht nötig. Das Kontingent für Wintersportler bei den Bergbahnen im Gasteinertal ist nicht begrenzt.
Um die Sicherheit aller Skisportler zu gewährleisten gelten derzeit in unseren Skigebieten folgende Regelungen:
In den Gondeln, Kabinen, in den abdeckbaren Sesselbahnen und in geschlossenen Zugangsbereichen gilt ein verpflichtendes Tragen einer FFP2 Maske. Diese erhalten Sie um € 2,00 pro Stück an den Kassen der Gasteiner Bergbahnen und der Dorfgasteiner Bergbahen.
Im Skidepot, im Skibus und beim Anstellen ist eine Mund-Nasen-Schutz-Maske verpflichtend. Nach derzeitigem Wissensstand können auch Multifunktionstücher, Buffs, Bandanas, Skimasken usw. verwendet werden. (Mund und Nase müssen jedoch immer komplett bedeckt sein!).
Nein, auf den Pisten und während des Skifahrens ist kein Mund-Nasen-Schutz erforderlich.
Desinfektionsmittel ist in allen Toilettenanlagen, im Kassenbereich und im Ski Depot vorhanden.
Die Gondeln, Kabinen und abdeckbare Sesselbahnen werden jeweils nur zu 50% befüllt, wenn Sie nicht aus dem gleichen Haushalt stammen.
Ja, alle Gondeln und Lifte werden während der Fahrt durchlüftet. Bitte sorgen Sie während der Fahrt für Belüftung (Fenster öffnen, Wetterschutzhaube öffnen, etc.)
Ja, alle Kabinenbahnen und Lifte werden vom Liftpersonal regelmäßig desinfiziert.
Sie werden mithilfe von Schildern und Lautsprecherdurchsagen vor Ort auf die jeweils gültigen Corona-Sicherheitsbestimmungen im Skigebiet hingewiesen.
Der Mindestabstand von zwei Meter zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist in den folgenden Bereichen einzuhalten: Beim Anstellen an den Kassen, beim Anstellen an den Liftstationen sowie bei den Ski-Bus-Haltestellen, in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden. Diese Regelung gilt auch, wenn ein Mund-Nasenschutz getragen wird.
Ist aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen und in den Gondeln und Liften die Einhaltung des Abstands von mindestens zwei Meter nicht möglich, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden, wenn ein Mund-Nasenschutz (Schutzklasse FFP2 oder höher) getragen wird. Das Tragen eines Mund-Nasenschutz (Schutzklasse FFP2 oder höher) ist in jedem Fall Pflicht.
Alle Mitarbeiter, die in direktem Kundenkontakt stehen, tragen entweder einen Mund-Nasenschutz oder sind durch geeignete Schutzmaßnahmen räumlich vom Gast getrennt.
Ja, die Mitarbeiter der Bergbahnen werden nach einheitlichen Richtlinien und Regelungen über die geltenden Sicherheitsmaßnahmen geschult.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Seilbahngesellschaften werden zu Beginn der Wintersaison bzw. bei Anstellung auf Covid-19 getestet und danach täglichen Gesundheitschecks (Fiebermessen, Symptomkontrolle) unterzogen. Im Verdachtsfall erfolgen sofort Testungen und die MitarbeiterInnen werden unmittelbar von der Betriebsorganisation isoliert.
Ja, die Bergbahnen in Gastein haben einen Corona-Verantwortlichen Mitarbeiter, der für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen im Skigebiet zuständig ist.
Alle Informationen zum Sicherheitskonzept der Skischulen finden Sie hier.
Die Informationen wurden nach derzeitigem Wissensstand und nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet.
Allen Inhalten sind Änderungen vorbehalten. Die Verordnungen des Bundes gelten als gesetzliche Grundlage.
Bis bald in Gastein!