Aktuelle Informationen - Coronavirus Covid-19

Ein sicherer Urlaub in der Gesundheitsregion Gastein

Das gesamte Tal freut sich, Ihnen Erholungsurlaub in den Bergen anbieten zu können. Verständlicherweise wirft der Urlaub in diesem Jahr viele Fragen auf, wir versuchen im Folgenden viele Antworten vorweg zu nehmen. Natürlich stehen wir Ihnen für all Ihre Anliegen auch persönlich zur Verfügung.

 

Stand: 1.6.2022

Das wichtigste kurz zusammengefasst

  • FFP2-Maske nur mehr im Gesundheitsbereich (z. B. Krankenhäuser, Pflegeheime)
  • Die Gültigkeitsdauer der Drittimpfung erhöht sich auf 365 Tage.
  • Bei Einreise nach Österreich ist kein 3-G-Nachweis erforderlich! Diese Regelung gilt für die Einreise aus allen Ländern.

Wo kann ich mich in Gastein testen lassen?

Bad Hofgastein:

Kurapotheke, Pyrkerstraße 5, Öffnungszeiten: Montag bis Samstag 8.00 bis 10.00 Uhr, ohne Anmeldung - Antigen-Schnelltest für alle € 30,00, PCR-Test ist für alle kostenlos, aber nur 5x im Monat möglich

 

Bad Gastein:

Kurapotheke Bad Gastein, Böcksteiner Bundesstraße 1C, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.30 bis 17.30 Uhr; Samstag 8.30 bis 11.30 Uhr (auch ohne Anmeldung möglich) – 5 PCR-Tests pro Monat in der Apotheke kostenlos (keine Voranmeldung notwendig), 5 Antigen-Selbsttests pro Monat mit österreichischer Sozialversicherungsnummer kostenlos,  Antigen-Tests in der Apotheke: € 35,00 pro Testung

 

PCR-Gurgeltests für zu Hause

Die Lebensmittelkette Spar bietet kostenlose PCR-Gurgeltests für zu Hause an. Ausgabestationen sind die beiden Spar-Filialen in Bad Hofgastein und Dorfgastein, sowie der Eurospar in Bad GasteinAbgegeben werden können die Tests ebenfalls dort und zusätzlich noch in den drei Gemeindeämtern der Orte. Das Ergebnis ist 72 Stunden gültig. Die Tests werden von Montag bis Samstag abgeholt und zur Auswertung gebracht, an Sonn- und Feiertagen nicht. Wenn die Tests bis zur angegebenen Uhrzeit (steht auf den Sammelboxen - 10.00 Uhr) abgegeben werden, bekommt man das Testergebnis innerhalb von 24 Stunden. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

 

 

Bitte führen Sie als österreichischer Gast Ihre E-Card und einen Ausweis zur Testung mit sich. Für Gäste aus anderen Ländern ist das Mitführen eines Ausweises zur Testung ausreichend. 

Wo muss ich derzeit einen Mund-Nasen-Schutz/FFP2-Maske tragen?

FFP2-Maskenpflicht nur mehr in:

  • Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings

Haben die Thermen geöffnet?

Die Thermen haben geöffnet!

Was ist beim Zutritt zu Hotels, Restaurants, Sportstätten und Freizeiteinrichtungen zu beachten?

Hotellerie, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen haben geöffnet.

Es wird kein 3-G Nachweis benötigt.

Was muss ich in Hinblick auf das Coronavirus noch beachten?

  • Regelmäßig Hände reinigen: mit Seife oder Desinfektionsmittel
  • kein Händeschütteln und keine Umarmungen
  • Berühren Sie nicht Augen, Nase und Mund
  • Abstand halten: mind. 2 Meter
  • Achten Sie auf Atemhygiene: Husten oder Niesen in den Ellbogen oder in ein Taschentuch!
  • Menschenansammlungen vermeiden

 

Mit der Contact Tracing App "STOPP CORONA" des Österreichischen Roten Kreuzes helfen Sie dabei die Ausbreitung des Coronavirus zu bekämpfen. Es wird empfohlen diese zu verwenden.

Was muss ich tun, wenn ich mich krank fühle?

Sollten Sie COVID-19-Syptome verspüren:


Alles rund um Ihre Einreise nach Österreich

Welche aktuellen Einreisebestimmungen gelten für Österreich?

Es ist kein 3-G-Nachweis für die Einreise nach Österreich erforderlich. Diese Regelung filt für die Einreise aus allen Ländern.

 

Bitte beachten Sie bei Einreise sowohl die österreichischen Bestimmungen als auch die Regelungen in Ihrem Heimatland.

Weitere Details zur Einreise, den aktuellen Ausnahmen etc.: In den umfangreichen FAQ auf der Website des Gesundheitsministeriums.

Erkennt Österreich den Grünen Pass an?

Ja, Österreich akzeptiert das digitale Covid-Zertifikat der EU („Grüner Pass“), sowohl in digitaler Form (QR-Code auf dem Smartphone) als auch ausgedruckt. 

Diese Informationen wurden von der Österreich Werbung erstellt: Datenschutz / Impressum / Nutzungsbedingungen

Hütten & Gastronomie

Die Gastronomie-Betriebe (Restaurants, Skihütten, ...) haben geöffnet.

 

Es gilt keine Masken- und Registrierungspflicht und keine 3-G-Regelung.

Welche allgemeinen Maßnahmen gelten in den Gastronomiebetrieben?

  • Derzeit gibt es keine allgemeine Maßnahmen, wie z. B. Maskenpflicht, 3-G.Regel oder Registrierungspflicht.

Gibt es eine Sperrstunde für Restaurants und Bars?

Derzeit gibt es keine vorgeschriebene Sperrstunde!

 

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Nachtlokale (Tanzlokale, Clubs, Diskotheken, Après-Ski-Lokale) betrieben werden?

Die Nachtgastronomie ist geöffnet!

Wer muss im Gastronomiebetrieb eine FFP2-Maske tragen?

Derzeit gibt es keine Maskenpflicht in der Gastronomie.

Hotellerie & Beherbergungsbetriebe

Die Hotellerie & Beherbergungsbetriebe sind geöffnet.

Kann ich kostenfrei stornieren?

Viele Betriebe bieten während Corona besonders kulante Stornobedingungen an. Bitte informiert Sie sich bei Ihrer jeweiligen Unterkunft. Einen umfassenden Überblick über den Themenkomplex Storno und die gesetzlichen Regelungen gibt die Österreich Werbung in ihren Artikel Buchen ohne Reue – Corona und Stornobedingungen.

Welche allgemeinen Maßnahmen gelten in den Beherbergungsbetrieben (z.B. Hotels)?

Derzeit gibt es keine FFP2-Maskenpflicht.

Welche Maßnahmen gelten in den gastronomischen Einrichtungen der Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotel-Restaurant, Frühstücksraum, etc.)?

Derzeit gibt es keine Maßnahmen.

Darf ich mein Zimmer auch mit Personen eines anderen Haushalts teilen?

Ja.

Mit wie vielen Personen aus unterschiedlichen Haushalten darf ich meine Unterkunft (Ferienwohnung, Hütte etc.) teilen?

Diesbezüglich gibt es keine Beschränkungen.

Gibt es ein zusätzliches Sicherheits-Siegel für Betriebe?

Grundsätzlich müssen sich natürlich alle Betriebe in Österreich an die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften halten. Betriebe, die am Testprogramm der Bundesregierung teilnehmen, können außerdem das Siegel „Sichere Gastfreundschaft“ führen. Teilnehmende Betriebe verpflichten sich zur Einhaltung von diversen Sicherheitskriterien. Vor allem lassen sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Gästekontakt regelmäßig auf COVID-19 testen. Im Rahmen der Initiative Sichere Gastfreundschaft der Bundesregierung können Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter testen lassen.

Informationen zum Seilbahnbetrieb in Gastein im Sommer 2022

Die Bergbahnen haben voraussichtlich von Donnerstag, 26. Mai 2022  bis einschließlich Mittwoch, 2. November 2022 geöffnet. Alle Informationen zu den genauen Öffnungszeiten der Liftanlagen finden Sie hier.

 

Bitte beachten Sie, dass es bei den Öffnungszeiten unserer Sommerbahnen noch zu Änderungen kommen kann. Abhängig von der Entwicklungen hinsichtlich Corona und der Öffnung von Hotellerie und Gastronomie können sich die Betriebszeiten von den Bahnen ändern.

Die Informationen wurden nach derzeitigem Wissensstand und nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet.

 

Allen Inhalten sind Änderungen vorbehalten. Die Verordnungen des Bundes gelten als gesetzliche Grundlage.

Bis bald in Gastein!